Besondere Regelungen und Auflagen am Flugplatz Grafenau
für Gastpiloten:
Unser Sonderlandeplatz wurde von der Genehmigungsbehörde mit folgenden Aufla-
gen genehmigt:
A) Vor dem erstmaligen Anflug ist eine Einweisung in die besonderen Platzverhältnisse
durch einen Fluglehrer (FI) oder Einweisungsberechtigten (CRI) erforderlich.
B) Die Mindest-Flugerfahrung beträgt 300 Std. als PIC.
(die Mindeststunden gelten nicht für Vereinsmitglieder **)
C) Alleinflüge von (PPL-) Flugschülern sind nicht erlaubt.
Daraus folgt:
A) Eine vorhergehende Einweisung ist ggf. zwar unerlässlich, jedoch liegt der
Einweisungsumfang in unserem Ermessen bzw. ist nicht festgeschrieben.
Je nach Erfordernis, dem verwendeten Flugzeugtyp und Ihrer
Flugerfahrung, kann das von
einer mündlichen (telefonischen) Einweisung bis zu realen
Einweisungsflügen in EDNF reichen.
Bei Luftsportgeräten (UL) ist
generell eine vorherg. mündliche Einweisung ausreichend.
B) ** Da die Mindestflugerfahrung für Vereinsmitglieder nicht gefordert ist, erhalten
Sie nach erfolgter Einweisung automatisch von uns eine Tages- bzw. Kurzmitgliedschaft
im FSV-Grafenau, falls Sie die 300 Std. als PIC bisher noch nicht erreicht haben!
C) für Gastpiloten nicht relevant.
Die eigentliche Schwierigkeit besteht im Prinzip darin, eine 500 mtr. Grasbahn bei einem
Anflugwinkel von 1:8 punktgenau zu „treffen“. Mit passendem Fluggerät ist das aber kein
großes Problem, wenn Sie die Kurzstart- und Landetechnik lt. Handbuch beherrschen.
Bei Abflug Richtung 35 ist zwingend eine Linkskurve nach dem Start erforderlich.
Das Gelände in Bahnverlängerung steigt stark an und kann nicht überstiegen werden!
Also nicht abschrecken lassen. Hunderte Gastpiloten haben unseren schönen „Airport“
in den vergangenen Jahren bereits angeflogen.
Eine vernünftige Beladung ist bei einem
500 mtr. Platz ohnehin das A und O !
Wenn Sie das erste mal zu uns
kommen, sollten Sie deshalb höchstens 50% der max.
Zuladung ausnutzen.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Karl Barnstein
1. Vorstand