Inhalte Übungsflug zur Verlängerung Classrating SEP/TMG

 

Mit Inkrafttreten der JAR – FCL sind innerhalb der letzten 12 Monate vor Ablauf der Gültigkeit

der Erlaubnis (SEP/TMG) 12 Flugstunden / 12 Landungen nachzuweisen, inklusive eines mindes-

tens 1-stündigen Übungsfluges mit FI oder CRI.    ( Flight -, Type -oder Class Rating Instructor )

Der Inhalt des Übungsfluges ist -wie nachfolgend aufgeführt- definiert. (Abweichungen möglich)

Bei dem Übungsflug soll mindestens nachstehendes Flugprogramm durchgeführt werden:

 

                                                                                                                     Bemerkung:

Benutzung der Checkliste (Klarliste) des Flugzeugs

 

Gewichtsberechnung

 

Sprechfunk

 

Notfallübung(en)

 

Bedeutung Vx / Vy

 

Vorgegebener Kurs / Speed / Steigrate

 

Bedienung / Powersetting / Leanen

 

Stallübungen

 

Steilkurven 45° / 60°

 

Kurzstart- u. Landetechnik

 

Nutzung der Instrumente

 

Sauberer Anflug mit Vs + 30% (+ ½ Wind)

 

Einhalten der Platzrunde

 

Durchstartübung

 

Seitenwindlandung (wenn Bedingungen gegeben)

 

Kenntnisse aus dem Flughandbuch

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Luftraumgliederung

 

Flugverkehrsvorschriften

 

 

 

 

                                                       N = nicht gepr.             = OK       Ü = üben / auffrischen

Toleranzen:                          

Höhen: + / - 100 ft

Fahrt:  +10 / -5 KT

Kurse: +/- 5 Grad

 

Der Übungsflug ist auf einem vertrauten Flugzeugmuster durchzuführen. Der verantwortliche

Luftfahrzeugführer während des Übungsfluges ist der jeweilige FI/CRI.

Bei gravierenden fliegerischen Mängeln sind ggf. weitere Trainingseinheiten zu absolvieren.